1984 - Das Saarbrücker Abkommen regelt den Grenzverkehr neu

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© Ferdinand Hartung Landesarchiv des Saarlandes

Jeder Europäerin und jedem Europäer  sollten die Schengener Abkommen ein Begriff sein. 1985 waren Deutschland Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande im 1. Schengener Abkommen erstmals übereingekommen, die stationären Grenzkontrollen abzuschaffen und ermöglichten ihren Bürger:innen somit freie Fahrt durch die Staaten. Zwei weitere Abkommen in den 1990er Jahren schlossen weitere Länder mit ein und brachten weitere Erleichterungen für den Grenzübertritt und den Handel. Doch was hat das mit dem Saarbrücker Abkommen von 1984 zu tun?

By Zeitzeug:innen

Kaum jemand erinnert sich jedoch an das Saarbrücker Abkommen, das vom damaligen Staatssekretär des Kanzleramtes Waldemar Schreckensberger und Roland Dumas, dem vormaligen Europaminister und damals  amtierenden Außenminister Frankreichs, unterzeichnet wurde und noch am selben Tag in Kraft trat. Im Vorfeld und mit Blick auf die Wahlen des europäischen Parlaments am 14. bis 17. Juni 1984 trafen sich die amtierenden Staatschefs Helmut Kohl und Francois Mitterand damals, um den Wegfall der Grenzkontrolle an den innereuropäischen Grenzen voranzubringen. Schon einige Wochen später fand man sich am 13. Juli 1984 am Grenzübergang Saarbrücken-Forbach an der Goldenen Bremm zusammen, um die stationären Kotrollen an den deutsch-französischen Grenzen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Fortan gab es für die Autofahrer einen grünen Aufkleber mit einem großen E, der den Grenzbeamten signalisieren sollte, dass man sich beim Grenzübertritt an bestehende Regelungen und Vorschriften halte. Eine Sichtkontrolle bei verminderter Fahrgeschwindigkeit genügte nun in den meisten Fällen. In den Folgejahren sollten weitere Erleichterungen beschlossen werden. Dies war nicht nur der Beginn der Öffnung der europäischen Binnengrenzen, sondern auch ein weiterer Schritt der Annäherung in der deutsch-französischen Freundschaft und Zusammenarbeit.

 

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